Flexible Hilfen

Unser Fachbereich Flexible Hilfen umfasst ambulante individuelle und familiale Hilfen, also Hilfe zur Erziehung (§ 27 KJHG), in Verbindung mit Erziehungsbeistandsschaft (§ 30 KJHG), Sozialpädagogischer Familienhilfe (§ 31 KJHG) Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 KJHG), sowie Hilfe für junge Volljährige ( § 41 KJHG). Ortsteilbezogene Sozialarbeit, eine Fachgruppe Baby, Männerkompetenztraining und Sozialpädagogische Diagnosen sind weitere Bestandteile der Flexiblen Hilfen des FHZ.

Zusammenfassung der Arbeitsinhalte der verschiedenen Flexiblen Hilfen

Susanne Rebscher

Systemische Familientherapeutin
Ihre Ansprechpartnerin für Tagesgruppe und ambulante, flexible Hilfen nach SGB VIII

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